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   BGH, 17.01.2013 - 4 StR 459/12   

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https://dejure.org/2013,505
BGH, 17.01.2013 - 4 StR 459/12 (https://dejure.org/2013,505)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2013 - 4 StR 459/12 (https://dejure.org/2013,505)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12 (https://dejure.org/2013,505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 403 StPO; § 116 SGB X; § 86 VVG
    Entscheidung über den Adhäsionsanspruch (Tenorierung; Vorbehalt der Legalzession zugunsten der Sozialversicherungsträger oder anderer Versicherer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei Begehung dieser Taten unter Missbrauch einer mit dem Erziehungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 S. 2
    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei Begehung dieser Taten unter Missbrauch einer mit dem Erziehungsverhältnis verbundenen Abhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13

    Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession;

    Jedoch ist die Adhäsionsentscheidung insofern im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (st. Rspr., vgl. etwa 2 3 4 5 BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12; vom 18. September 2013 - 5 StR 373/13).
  • BGH, 12.02.2013 - 4 StR 553/12

    Aufklärungshilfe (Kronzeugenregelung; Hinweise vom Hörensagen);

    Im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG ist die Adhäsionsentscheidung im Ausspruch über den Feststellungsantrag unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10; vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12).
  • LG Karlsruhe, 19.04.2023 - 6 O 175/21

    Schmerzensgeld für Mutter junger Tochter bei drohender Unbeweglichkeit des Fußes

    Eine weitere Beschränkung ergibt vorliegend sich aus § 116 Abs. 1 SGB X und § 86 VVG (vgl. BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - 4 StR 459/12, juris, m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2018 - 4 StR 155/18

    Überprüfung eines Urteil im Hinblick auf die Adhäsionsentscheidung zum Ersatz

    Die im angefochtenen Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung zu den Zukunftsschäden ist im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12, vom 15. April 2014 - 3 StR 69/14 und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 559/15).
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